von Jan Stehn / Dezember 1998:
Folgender Artikel wurde uns von Jan Stehn zugeschickt. Als Brot & Rosen – Rundbriefleser und Gemeinschaftsmensch im Wendland beschäftigt er sich in diesem Artikel mit einem alternativen Asylrecht: dem Gastgeberrecht.
Vor fünf Jahren, am 1. Juli 1993, trat die mit 2/3-Mehrheit des Bundestages und des Bundesrates beschlossene Änderung des Grundrechts auf Asyl in Kraft. Aus dem allgemeinen Grundrecht „Politisch Verfolgte genießen Asyl“ ist durch Hinzufügen von einschränkenden Bestimmungen ein Ausnahmerecht geworden, an dem die überwältigende Mehrheit der Flüchtlinge scheitert. In Zusammenspiel mit einer restriktiven Auslegung des Asylrechtes werden vom Bundesamt etwa 93% aller behandelten Asylanträge abgelehnt.
Kein Asyl erhalten in der Regel:
- Flüchtlinge, die auf dem Landweg in die Bundesrepublik einreisen, denn sie hätten ja die Möglichkeit in einem anderen europäischen Land einen Asylantrag zu stellen,
- Bürgerkriegsflüchtlinge, denn wo die politische Ordnung sich auflöst, könne es keine „politische Verfolgung“ geben,
- Frauen, die vergewaltigt und mißhandelt wurden, wenn solche Übergriffe als „landesüblich“ bewertet werden,
- Deserteure, deren strafrechtliche Verfolgung als legitimes staatliches „Recht“ anerkannt wird.
Mit immer neuen unmenschlichen Maßnahmen demonstriert der Staat, daß er die vor Not und Verfolgung fliehenden Menschen hier nicht haben will. Der staatliche Druck gegen die Flüchtlinge treibt die Menschen in verzweifelte Situationen. In den letzten fünf Jahren starben mindestens 80 Menschen bei ihrem Versuch, illegal in die Bundesrepublik zu gelangen. 58 Flüchtlinge töteten sich selber wegen ihrer drohenden Abschiebung. Mindestens 95 versuchten, sich zu töten und überlebten schwer verletzt. Wenig nur ist bekannt über die Menschen, die in ihr Herkunftsland abgeschoben wurden. Manche wurden gleich bei ihrer Ankunft von Polizei und Militär festgenommen und mißhandelt und gefoltert.
Die menschenrechtliche Situation für Flüchtlinge in der Bundesrepublik ist bedrückend, auch deswegen, weil die ausländer- und flüchtlingsfeindliche Politik von einem großen Teil der Bevölkerung unterstützt wird.
Welche Antwort kann aus anarchistischer Sicht auf diese Situation gegeben werden:
Niemand hat das Recht, ein ganzes Land für sich zu monopolisieren und andere Menschen davon auszugrenzen. Wir sind alle Kinder dieser Erde und diese Erde ist ein gemeinsames Erbe aller Menschen. Der Mensch hat sich durch Wanderung über die Erde ausgebreitet. Die freie Wahl seines Wohnortes ist ein grundlegendes Menschenrecht. Die Forderung nach „offenen Grenzen“, ja nach Abschaffung von Grenzen überhaupt, entspricht dem anarchistischen Menschenbild und Freiheitsverständnis.
Die Sache hat allerdings auch einen Widerhaken: Wir kennen aus der Geschichte viele Beispiele, in der durch massive Einwanderung die seßhafte Bevölkerungsgruppe unterdrückt, vertrieben und entwurzelt wurde. Denken wir nur an die bedrückende Situation, in die die Indianer Amerikas durch die Einwanderung der Europäer geraten sind. Das Recht auf Grenzüberschreitung ist in Beziehung zu setzen zu dem Recht der einheimischen Bevölkerung auf Identität und Selbstbestimmung.
Auch für die aktuelle Situation in der Bundesrepublik müssen wir zugeben, daß eine Öffnung der Grenzen bestehende Konflikte verschärfen wird:
- Die Konkurrenz um die zu wenigen Arbeitsplätze wird vor allem im Niedriglohnbereich zunehmen.
- Billiger Wohnraum wird sich weiter verknappen.
- Viele Menschen sind nicht bereit, die Kosten für die Aufnahme von neuen ImmigrantInnen zu tragen.
- Aus dem Nebeneinander unterschiedlicher Kulturen und Lebensweisen entstehen soziale Konflikte um Anpassung und Selbstbehauptung.
Ich halte es für richtig, sich diesen Konflikten zu stellen. Denn sie haben ihren Ursprung darin, daß in Europa ein für viele Menschen unerreichbarer Reichtum angehäuft wurde und zugleich von den kapitalistischen Zentren aus die Globalisierung der Ökonomie vorangetrieben wird. Die Grenzen zu öffnen ist mehr als ein formaler Schritt: Wir sind damit gefordert, eine weltweit verträgliche Lebensweise zu entwickeln, wir müssen solidarisch mit den Armen und Verfolgten werden und für eine Ökonomie kämpfen, die zur globalen Gerechtigkeit beiträgt. Durch Öffnung der Grenzen werden wir Teil einer weltweit sich näher kommenden, bunten, vielfältigen und auch schwierigen Menschengemeinschaft.
Der Streit zwischen uns, die wir die Grenzen öffnen wollen, und denen, die das reiche Europa abschotten wollen, läuft quer durch die Gesellschaft, und wir sind mit unserer radikalen Forderung in der Position einer kleinen Minderheit. In der öffentlichen politischen Diskussion wird selbst seitens der radikalen Linken die Forderung nach „Offenen Grenzen“ kaum noch laut benannt. (Indirekt enthalten ist sie in der Kampagne „Kein Mensch ist illegal“, die sich für einen gesicherten Aufenthaltstatus von illegalen Flüchtlingen engagiert. Legalisierung aller Flüchtlinge bedeutet in der Konsequenz nichts anderes als offene Grenzen – bloß ausgesprochen wird das nicht.)
In dieser Situation finde ich es richtig, für einen gesellschaftlichen Kompromiß zu streiten, der sich um einen Ausgleich zwischen den gegensätzlichen Positionen in der Flüchtlingsfrage bemüht. Anarchistische Konfliktlösung zeichnet sich dadurch aus, daß nicht eine Position auf Kosten der anderen sich durchsetzt, sondern daß um einen Konsens gerungen wird, der die Freiheitsrechte aller Beteiligten berücksichtigt. Dies gilt auch für die gesellschaftliche Auseinandersetzung um Einwanderung und Asyl.
Qualität eines solchen Kompromisses muß darin liegen, daß er die gesellschaftliche Verantwortung und Aktivität fördert. Forderungen nach einem Einwanderungsgesetz oder nach einem verbesserten Asylrecht tun dies nicht, so gut und berechtigt sie im Einzelnen sein mögen.
Neben dem staatlich gewährten Asyl möchte ich daher den Gedanken um ein Gastgeberrecht für jedermensch in die Diskussion bringen. Einen Gast zu beherbergen, gehört wohl mit zu den ursprünglichsten Rechten und Pflichten, die Menschen für ihre zwischenmenschlichen Beziehungen formuliert haben. Es bedeutet schlicht und einfach, daß jeder Mensch das Recht hat, einen anderen Menschen, egal aus welcher Motivation und von welcher Herkunft, als Gast aufzunehmen, Gastgeber zu sein, verpflichtet aber auch, für Unterkunft und Verpflegung des Gastes aufzukommen.
Die Forderung nach einem privaten Gastgeberrecht erkennt an, daß niemand zu einer Solidarität gezwungen werden kann, die er/sie nicht aufbringen möchte. Wir verzichten auf jede Staatsknete für die von uns aufgenommenen Flüchtlinge. Niemand soll an diesen Kosten beteiligt werden, der/die dies nicht möchte. Wir akzeptieren auch, daß die Mehrheit der Gesellschaft sich derzeit auf eine unkontrollierte Öffnung der Grenzen nicht einlassen will oder kann.
Umgekehrt fordern wir, daß unsere der Mehrheitsposition entgegengesetzte Haltung ebenfalls anerkannt und unser Recht auf Gastgeberschaft und die Menschenrechte unserer Gäste akzeptiert wird. Dazu gehört das Recht der von uns aufgenommenen Flüchtlinge auf Freizügigkeit genauso wie das Recht auf Vertragsfreiheit, also frei den Aufenthaltsort wählen zu können, einen Miet- oder Arbeitsvertrag abzuschließen oder selbständig gewerblich tätig zu sein. Zu streiten wird auch darum sein, daß unsere Gäste nach einigen Jahren Aufenthalt und wenn sie für ihren Unterhalt selber sorgen können, ein eigenständiges Aufenthalts- und Bürgerrecht erhalten.
Das Gastgeberrecht verlagert die Diskussion um die Aufnahme von Flüchtlingen weg vom Staat zurück in die gesellschaftliche Auseinandersetzung:
- Da dieser Staat nicht willens ist, Humanität zugunsten von Flüchtlingen aufzubringen, nehmen wir das in die eigene Hand.
- Wir rufen nicht nur lauthals nach Solidarität, sondern sind auch bereit, für die Kosten dieser Solidarität aufzukommen. Dies muß nicht individuell geschehen: Wir können Netzwerke gegenseitiger Unterstützung, Patenschaften und Solidaritätsfonds aufbauen und Wohnungen und Arbeitsplätze vermitteln.
- Jeder Flüchtling, jeder Illegale ist nicht allein auf seine staatliche Anerkennung angewiesen, sondern potentiell kann jeder Einheimische ihm Asyl und einen Gaststatus gewähren.
- Die Zahl der zusätzlich zum staatlichen Asylrecht aufgenommenen Flüchtlingen orientiert sich nicht an willkürlich festgelegten Quoten, sondern an der Solidarität, die Menschen tatsächlich bereit sind aufzubringen.In der Praxis haben Menschen, die dem Elend des staatlichen Umganges mit Flüchtlingen nicht länger zuschauen konnten, längst diesen Weg beschritten:
- Die Kampagne „Den Krieg überleben“ hat Tausende von bosnischen Flüchtlingen an deutsche Gastgeberfamilien vermittelt und ihnen dadurch die Einreise ermöglicht.
- Hunderte von Flüchtlingen werden in Kirchenasylen vor ihrer Abschiebung beschützt. Daneben gibt es, weniger gekannt, auch Privatasyle oder Asyle z.B. von Kindergärten.
- Im privaten Bereich sind Menschen bereit, Flüchtlinge zu heiraten, um so deren Abschiebung zu verhindern.
All dies wird seitens des Staats behindert: Bosnische Flüchtlinge werden ohne Rücksicht auf die soziale Lage in Bosnien abgeschoben, Kirchenasyle polizeilich geräumt und Menschen ausgehorcht, um „Scheinehen“ aufzudecken.
Mit einer Kampagne für Gastgeberrecht öffnen wir den Blick dafür, daß diese Maßnahmen staatlicher Repression nicht nur die Menschenrechte der Flüchtlinge verletzen, sondern daß der Staat damit auch unser Recht, Gastgeber zu sein und Menschen in Not zu helfen, mißachtet.
Dieser Artikel wurde zuerst abgedruckt in der Graswurzelrevolution Sept. 98, Nr. 231. Danke für den Nachdruck!
